Laufende Planungen der StädteBauleitplanung und weitere Beteiligungen
Handwerk und Bauleitplanung
- Die Kommune gibt Handwerkern über ihre Bauleitpläne vor, wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan.
- Im Flächennutzungsplan wird grundlegend die Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet dargestellt. Seine Darstellungen sind für Behörden verbindlich, aber nicht für den einzelnen Eigentümer.
- Der Bebauungsplan regelt die bauliche Nutzung kleinräumig und parzellenscharf. Er setzt z. B. Gewerbe-, Misch- oder Wohngebiete fest. Abhängig von der jeweiligen Gebietskategorie sind bestimmte Gewerke im jeweiligen Planbereich zulässig oder nicht. Darüber hinaus wird z. B. auch festgelegt, wo und wie hoch auf dem Grundstück gebaut werden darf. Der Bebauungsplan ist im Gegensatz zum Flächennutzungsplan auch für Privatpersonen und Unternehmen rechtsverbindlich.
Ist mein Unternehmen betroffen?
- Pläne können geändert werden. Das kann Folgen für Ihr Unternehmen haben. Wird der vorhandene Handwerksbetrieb bei Plan- und Baugenehmigungsverfahren nicht berücksichtigt, muss er ggf. mit Einschränkungen rechnen (z. B. Verhinderung von Betriebserweiterungen, Untersagung von Tätigkeiten im Außenbereich) oder schlimmstenfalls den Betrieb verlagern. Das ist teuer, kann den Unternehmenswert mindern und zu Problemen bei der Betriebsnachfolge führen.
- Ein „Recht des Älteren“ am Standort gibt es nicht.
Wie kann ich die Interessen meines Betriebes vertreten?
- Halten Sie sich über die Planungen Ihrer Gemeinde auf dem Laufenden! Die Planverfahren werden auf der Webseite Ihrer Kommune und im Amtsblatt veröffentlicht. Bei allen Planverfahren gibt es Öffentlichkeitsbeteiligungen. Wenn Sie betroffen sind, können und sollten Sie die Gelegenheit nutzen und innerhalb der vorgegebenen Frist (in der Regel ein Monat) eine Stellungnahme abgegeben.
- Die Kammer unterstützt Sie auf Wunsch im Rahmen ihrer kostenfreien Standortberatung. Sprechen Sie uns auch an, wenn Sie o. g. Zeitfenster verpasst haben sollten!
- Folgt eine Kommune Ihren Anregungen nicht, können Sie gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand innerhalb der gesetzlichen Fristen gegen den Bebauungsplan Klage einreichen. Wehren Sie sich nicht gegen einen Bebauungsplan, akzeptieren Sie diesen stillschweigend.
Was macht die Handwerkskammer für die Betriebe?
- Die Handwerkskammer Düsseldorf muss als Träger öffentlicher Belange (TÖB) von den Kommunen zu den Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanänderungen gehört werden. Wir prüfen, ob Sie mit negativen Auswirkungen auf Ihren Betrieb zu rechnen haben, informieren Sie dann umgehend und unterstützen Sie auf Wunsch bei Ihrer Stellungnahme. Parallel geben wir auch als Kammer einer Stellungnahme ab.
- Oftmals erfahren Sie früher von Planungen als wir, weil die Kommune oder ein Lärmgutachter an Sie herantritt. Informieren Sie uns so früh wie möglich über Sie potentiell betreffende Planungen! Je früher wir Ihre Interessen in den Planungsprozess einbringen, desto größer sind die Chancen, dass wir gemeinsam eine Lösung finden können.
- Hinweis: Nicht jedes Bauvorhaben benötigt einen Bebauungsplan. Oftmals kann direkt ein Bauantrag gestellt werden. Hier haben Sie einen Monat ab Erteilung der Genehmigung Zeit, ggf. gemeinsam mit Ihrem Rechtsbeistand, einen begründeten Widerspruch einzulegen. Die Handwerkskammer wird an diesen Verfahren NICHT beteiligt und kann die Betriebe daher nicht benachrichtigen.
Die aktuell im Kammerbezirk der Handwerkskammer Düsseldorf laufenden Planverfahren haben wir für Sie zusammengestellt. Unter dem jeweiligen Link können Sie sich in der Regel auch die Planunterlagen runterladen. Sollten ein Sie betreffendes Verfahren nicht in der Liste aufgeführt sein, sprechen Sie uns an!
Bauleitpläne
Gemeinde Alpen
- Bebauungsplan Nr. 74, 1. vereinfachte Änderung, "Burgstraße - Wallstraße".
Öffentliche Auslegung: 06.05. bis 14.06.2024
Gemeinde Bedburg-Hau
Gemeinde Brüggen
Stadt Dinslaken
Stadt Dormagen
Stadt Duisburg
Stadt Düsseldorf
Stadt Emmerich
Stadt Erkrath
Stadt Essen
Stadt Geldern
Stadt Goch
Gemeinde Grefrath
Stadt Grevenbroich
- 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Lohweg", Neukirchen.
Öffentliche Auslegung: 30.04. bis 05.06.2024 - Bebauungsplan W 57, "Hilmar-Krüll-Straße", Wevelinghoven.
Öffentliche Auslegung: 30.04. bis 05.06.2024
Stadt Haan
Stadt Hamminkeln
Stadt Heiligenhaus
Stadt Hilden
Gemeinde Hünxe
- 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hünxe.
Öffentliche Auslegung: 06.05. bis 07.06.2024 - Bebauungsplan Nr. 34, 6. Änderung, "Industrie- und Gewerbepark Bucholtwelmen", Bucholtwelmen.
Öffentliche Auslegung: 06.05. bis 07.06.2024
Gemeinde Issum
Stadt Jüchen
Stadt Kaarst
- 78. Änderung des Flächennutzungsplanes, "Bereich Kita Im Rottfeld", Kaarst.
Öffentliche Auslegung: 13.05. bis 14.06.2024 - Bebauungsplan Nr. 131, "Kita Im Rottfeld", Kaarst.
Öffentliche Auslegung: 13.05. bis 14.06.2024
Stadt Kalkar
Stadt Kamp-Lintfort
Stadt Kempen
Gemeinde Kerken
Stadt Kevelaer
- 72. Änderung des Flächennutzungsplanes "Parkflächen Irrland".
Öffentliche Auslegung: 29.04. bis 07.06.2024
Stadt Kleve
Stadt Korschenbroich
Gemeinde Kranenburg
Stadt Krefeld
Stadt Langenfeld
Stadt Meerbusch
Stadt Mettmann
Stadt Mönchengladbach
- Bebauungsplan Nr. 793/O, "Seestadt mg+".
Öffentliche Auslegung: 08.05. bis 11.06.2024
Stadt Moers
Stadt Monheim
Stadt Mülheim an der Ruhr
Stadt Nettetal
Stadt Neukirchen-Vluyn
Stadt Neuss
Gemeinde Niederkrüchten
- Bebauungsplan Elm-131, "Javelin Park Ost".
Öffentliche Auslegung: 13.05. bis 28.06.2024
Stadt Oberhausen
Stadt Ratingen
Stadt Rees
- 59. Änderung des Flächennutzungsplanes "An der Friedburg".
Öffentliche Auslegung: 02.05. bis 03.06.2024
Stadt Remscheid
Stadt Rheinberg
Gemeinde Rheurdt
Gemeinde Rommerskirchen
- Bebauungsplan RO 35, 2. Änderung, "Maternusstraße II".
Öffentliche Auslegung: 29.04. bis 05.06.2024
Gemeinde Schermbeck
Gemeinde Schwalmtal
Stadt Solingen
Stadt Straelen
Stadt Tönisvorst
Gemeinde Uedem
Stadt Velbert
Stadt Viersen
Stadt Voerde
Gemeinde Wachtendonk
Gemeinde Weeze
Stadt Wesel
Stadt Willich
Stadt Wülfrath
Stadt Wuppertal
Stadt Xanten
Überschwemmungsgebiete / Hochwasserschutz
Regionalpläne & weitere Pläne
www.brd.nrw.de/themen/planen-bauen/regionalplan/aenderungen-des-regionalplans-duesseldorf-rpd
www.regionalplanung.rvr.ruhr
Verkehrsstrecken
- Planfeststellung "Errichtung der Citybahn Essen, 3. Teilabschnitt Essen 51".
Öffentliche Auslegung: 21.05. bis 20.06.2024 bei der Stadt Essen
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Standortberater
Tel. 0211 8795-323
Fax 0211 8795-95323
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