
Einheitliche Ansprechstelle für ArbeitgeberInklusionsberatung - Menschen mit Behinderungen im Handwerk
Unser Beratungsservice richtet sich an Handwerksbetriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen wollen oder bereits beschäftigen. Wir informieren über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote, beraten zur Gestaltung von behinderungsgerechten Arbeitsplätzen und unterstützen bei der Beantragung von Förderungen und Hilfsmitteln.
Gerade bei der Neueinstellung (auch Ausbildung) ist eine Beratung vor Vertragsabschluss sinnvoll, um alle Förderanträge rechtzeitig zu stellen. Auch bei bestehenden Beschäftigungsverhältnissen mit scheinbar kleinen Problemen können Sie von dem Beratungsangebot profitieren, damit Störungen frühzeitig erkannt werden und der Arbeitsplatz langfristig gesichert wird.
Unser Beratungsangebot
Wir beraten Sie kostenfrei zu allen Themen der Inklusion:
- Einstellung von Menschen mit Schwerbehinderung
- Trägerübergreifende, neutrale Beratung zu Fördermöglichkeiten und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Ausbildung von Schwerbehinderten in Regel- oder Fachpraktikerausbildung
- Rückkehr von Mitarbeitenden nach langer Krankheit – Betriebliches Eingliederungsmanagement
- Sicherung bestehender Beschäftigungsverhältnisse
- Ergonomie am Arbeitsplatz, Barrierefreiheit und technische Arbeitshilfen
- Fragen und Antworten zum SGB IX, z. B. Kündigungsschutz
Ihre Vorteile:
- Vor-Ort-Beratung in Ihrem Unternehmen
- Unterstützung im Kontakt zu Behörden
- Klärung der Zuständigkeiten und Vermitteln der Ansprechpersonen
- Unterstützung bei der Antragstellung
- Reduzierung der Ausgleichsabgabe
- Betreuung auch nach erfolgter Einstellung
Nutzen Sie die Förderung!
Die Neueinstellung oder Ausbildung eines schwerbehinderten Menschen kann gefördert werden. Investitionen in die Ausstattung eines Arbeitsplatzes können bezuschusst werden. Je nach Einzelfall können Einstellungsprämien und Lohnkostenzuschüsse gewährt werden. Sollte es die Behinderung erfordern, ist der Einsatz von technischen Arbeitshilfen oder eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes notwendig und unterstützungsfähig.
Das LVR-Inklusionsamt hat die Handwerkskammer Düsseldorf beauftragt, die Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber nach SGB IX §185a einzurichten. Unsere Fachberaterin für Inklusion Jessica Handke informiert, berät und unterstützt Betriebe bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Inklusion im beruflichen Alltag
Wir begleiten die gehörlose Modistin Charlotte Müller, den Bäckergesellen Oliver Böken, der mit einer Hand seine Aufgaben meistert, sowie den kaufmännischen Angestellten Konstantin Pieper, der trotz Asperger-Syndrom seinen Wunschberuf gefunden hat.
Das Video aus dem Projekt "Wissenstransfer Inklusion" wurde vom Westdeutschen Handwerkskammertag, der Handwerkskammer Düsseldorf und der Industrie- und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg herausgebracht.
VilmA-Preis 2025 – Auszeichnung für Menschen mit Behinderung
Der Sozialverband VdK NRW vergibt in diesem Jahr zum 10. Mal den „VdK Preis für Menschen mit Behinderung in Beschäftigung und Ausbildung“. Mit der Auszeichnung werden herausragende Beispiele gelungener Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben gewürdigt. Ziel ist es, Potenziale sichtbar zu machen und das Bewusstsein für gelebte Inklusion zu stärken.
Bis zu acht Personen mit Behinderung, die sich durch besonderes Engagement und Leistungen in Ausbildung oder Beruf hervorheben, können mit einem Preisgeld von jeweils 1.500 Euro ausgezeichnet werden. Ob engagierte Mitarbeitende, motivierte Auszubildende oder Menschen, die mit ihrem Einsatz Barrieren abbauen – der VdK NRW sucht genau diese Geschichten!
Bewerbungsunterlagen und weitere Infos unter
VdK-Preis vilmA - Ausgezeichnete Teilhabe am Arbeitsleben
Bewerbungsschluss ist am 15. Juli 2025
Die Verleihung findet am 1. Dezember 2025 im Plenarsaal des nordrhein-westfälischen Landtags in Düsseldorf statt. Schirmherr ist der Präsident des NRW-Landtags, André Kuper.
Die Gewinnerinnen und Gewinner 2023 mit NRW-Landtagspräsident und Schirmherr André Kuper (3. von rechts, stehend), VdK-Landesvorsitzendem Horst Vöge (rechts) und vilmA-Juryvorsitzendem Wilfried Böhm (links).
Der Sozialverband VdK ist der größte Sozialverband Deutschlands. Er setzt sich für die Rechte von Rentnern, Menschen mit Behinderungen und chronisch Kranke ein. Der VdK-Preis vilmA wird alle 2 Jahre an Preisträger aus NRW verliehen. Geehrt werden Menschen mit Behinderung, die sich durch besondere Leistungen in Ausbildung und Beruf ausgezeichnet haben.